Sicherlich fiebern die neuen Azubis ihrem ersten Arbeitstag schon ganz gespannt entgegen. Azubis müssen an ihrem ersten Arbeitstag bei ihrem Ausbildungsbetrieb nicht nur eine Menge Dokumente vorlegen, sie haben auch einiges Organisatorische zu regeln.
Erste eigene Wohnung
Viele Azubis bleiben während der Ausbildung noch zu Hause wohnen. Aber manchmal ist die Ausbildungsstätte zu weit vom Heimatort entfernt, um sie täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem PKW zu erreichen. Dann steht ein Umzug an.
- Budgetplan erstellen: Bevor Sie mit der Suche nach einer eigenen Wohnung starten, sollten Sie sich einen Überblick über Ihre Finanziellen Mittel und die zu erwarteten Ausgaben machen. Eine Faustregel sagt, dass die Miete inklusive der Nebenkosten maximal 1/3 des Nettoeinkommens betragen sollte.
Man kann neben der Ausbildungsvergütung noch das Kindergeld hinzuzählen. Außerdem gibt es finanzielle Hilfen für Azubis, wie das BAB, Wohngeld und BAföG. Mehr über die finanzielle Unterstützung für Azubis lesen Sie in diesem Blogbeitrag.
Wohnungssuche: Steht Ihr Budgetplan, kann die Wohnungssuche beginnen. Nutzen Sie Internet-Wohnungsbörsen, Wohnungsanzeigen in der lokalen Tageszeitung und informieren Sie sich über Wohnungsvermittlungen.
Übrigens: Bei der Wohnungssuche ist oftmals auch der künftige Arbeitgeber hilfreich; er kann vielleicht über einen Mitarbeiter einen Kontakt zu einem Vermieter herstellen. Oft sind die Ausbilder und Ausbildungsverantwortlichen oder die Persoanlabteilung sehr engagiert.
Mietvertrag: Ist die Traumwohnung gefunden, muss ein Mietvertrag unterschrieben werden. Was dabei zu beachten ist, können Sie hier nachlesen.
Welche Wohnung in Frage kommt, wie teuer sie sein darf und was Azubis sonst noch beachten sollten, erfahren Sie hier.
Mehr Organisatorisches
- Einrichtung eines Girokonto/Bankkonto: Um alleine ein Girokonto zu eröffnen, muss das 18. Lebensjahr vollendet sein, ansonsten benötigen Azubis die Hilfe von Ihren Eltern. Hier eine Übersicht über kostenlose Girokonto-Angebote.
- Krankenkasse: Da Azubis sind nicht länger über die Krankenkasse der Eltern versichert sind, müssen sie sich selbst versichern. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier. Bei Fragen kann auch der Ausbildungsbetrieb weiterhelfen.
- Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz: Gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben, wenn Azubis noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese kann vom Hausarzt durchgeführt werden. Er stellt eine Bescheinigung aus, die man beim Arbeitgeber vorlegt.
Und sonst: Outfit, Planung des ersten Tages
Damit sich Azubis an ihrem ersten Arbeitstag nicht durch ein unpassendes Outfit blamieren, sollten sie sich im Vorfeld über die Kleiderordnung im Unternehmen informieren. In bestimmten Berufen erhält man am 1. Arbeitstag auch seine persönliche Schutzausrüstung. Auch wenn man so "neu eingekleidet" wird, sollte man nicht unbedingt in den abgetragenen Lieblingsklamotten im Betrieb erscheinen.
Zudem ist es empfehlenswert, den Arbeitsweg genau zu planen und schon im Vorfeld mit dem entsprechenden Verkehrsmittel – ob Bus, Bahn, Auto oder Fahrrad – schon einmal abzufahren. Denn nichts ist peinlicher, als am ersten Arbeitstag zu spät zu erscheinen.
Und damit das Einleben im Ausbildungsbetrieb gelingt, hier ein paar Tipps für einen erfolgreichen Karrierestart.