Unsere Steuertipps für Studenten
Von zuhause wegziehen, eigenes Geld verdienen, Freiheit schnuppern – die Ausbildung oder das Studium ist oft das lang ersehnte Ziel, das Schüler sich am Ende von Schulzeit und jahrelanger Unmündigkeit ausmalen. Doch neben der Ausreißerromantik bringt dieser Lebensabschnitt auch eine neue Herausforderung: die Steuererklärung.
Wer studiert und neben dem Studium oder in den Semesterferien jobbt, muss sich ebenfalls mit dem Thema auseinandersetzen. Wir haben einfache Tipps zusammengetragen, mit denen man die neue Hürde leicht meistert und obendrein noch Geld spart. Hier sind die Tipps nochmal ausführlich.
Wann werden Lohnsteuerabgaben fällig? Beispiel: Nebenjob im Studium
Ein Studium ist teuer. Neben dem Semesterticket müssen Miete und Bücher bezahlt werden. Deshalb verdienen sich viele Studierende mit einem Nebenjob etwas dazu. Hier sind zwei Grenzen zu beachten, die drei Formen von Arbeit trennen:
- Wer weniger als 450 Euro im Monat verdient, gilt als „Minijobber“ und muss weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen.
- Verdient man mehr als 450 Euro im Monat, werden Sozialabgaben wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig.
- Wer im Jahr mehr als den Grundfreibetrag von 9.000 Euro (Stand 2018) verdient, muss zusätzlich Lohnsteuer bezahlen.
Was kann alles steuerlich abgesetzt werden?
Werbungskosten, also Ausgaben, die durch die Ausbildung anfallen, sind in den meisten Fällen steuerlich absetzbar. Das Finanzamt berechnet hierbei für jede steuerpflichtige Person von sich aus eine Pauschale von 1.000 Euro. Dieser Betrag wird automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Wer darüber hinaus Ausgaben absetzen möchte, muss diese in der Steuererklärung angeben und bei Rückfragen seitens des Finanzamtes durch Rechnungen belegen können.
Hinzu kommen Sonderausgaben, die nur indirekt mit der Arbeit zu tun haben, wie zum Beispiel:
- Ausgaben für sogenannte „Arbeitsmittel“ die hauptsächlich für die Arbeit genutzt werden wie z.B. Fachliteratur, besondere Arbeitskleidung, Bewerbungskosten, einen Computer oder Büromaterial.
- Anfallende Gebühren wie Studien-, Lehrgangs-, Prüfungs-, Seminar- und Kursgebühren.
- In gewissem Rahmen können auch Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für vorgeschriebene Studienreisen und Exkursionen abgesetzt werden.
Im Jahr können maximal 6.000 Euro an Sonderausgaben für dieerste Berufsausbildung von der Steuer abgesetzt werden. Hier liegt der Pauschbetrag allerdings bei nur 36 Euro, weshalb man von vornherein an Belege denke sollte.
Miete und Reisekosten können ebenfalls abgesetzt werden
Während der Erstausbildung kann die Miete samt Nebenkosten – meist als Sonderausgabe – von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt, wenn der Ausbildungsort nicht in der Heimatstadt ist und man weiterhin seinen Erstwohnsitz bei den Eltern hat. Dann erkennt das Finanzamt die Wohnung am Ausbildungsort als „auswärtige Unterbringung“ an. Hierfür müssen der Erstwohnsitz und ggf. die Reisekosten zum Heimatort in Form von Tankquittungen oder Bahntickets nachgewiesen werden.
Reisekosten zur Uni oder zum Ausbildungsbetrieb können nur in eine Richtung mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Für den Weg zur Berufsschule kann man hingegen sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt (also insgesamt 2 x 30 Cent = 60 Cent) absetzen. Die Pendlerpauschale beträgt pro Kalenderjahr maximal 4.500 Euro.
Stand: April 2018