Müsst ihr nach der Berufsschule noch in den Betrieb?

Kategorie: Ausbildung

Müssen Auszubildende nach der Berufsschule noch in den Betrieb? Die Ausbilder in der Chemie geben euch hier die Antwort.

Nach der Berufsschule noch in den Betrieb?

In der Berufsschule werden die theoretischen Inhalte deiner Ausbildung und deines späteren Berufs vermittelt (Foto: weisanjiang, pixabay, CC0)

Nach der Berufsschule in den Betrieb?

Zuerst ein Grundsatz: Der Besuch der Berufsschule gehört zu den Pflichten eines Azubis. Bei manchen Berufsausbildungen findet der Unterricht wöchentlich statt, bei anderen gibt es Blockphasen. Das bedeutet, dass ihr als Azubi mehrere Wochen hintereinander Unterricht habt und dann wieder mehrere Wochen ohne Unterbrechung im Betrieb arbeitet.

Aber die interessante Frage ist: Müsst ihr nach der Berufsschule noch im Betrieb erscheinen? Vor allem, wenn schon mittags frei habt, und nicht bis zum späten Nachmittag die Schulbank drückt?

Die rechtliche Lage sagt: Azubis über 18 Jahre dürfen auch nach der Schule im Betrieb beschäftigt werden. Azubis unter 18 bekommen an einem Tag in der Woche nach der Berufsschule frei, sofern der Unterricht mehr als fünf Stunden gedauert hat. Habt ihr in der Woche mehrmals lange Berufsschule, habt ihr aber trotzdem nur Anrecht auf einen freien Nachmittag.

Der ChemieAzubi hat bei Ausbildern der Chemieunternehmen nachgefragt, wie sie das handhaben. Die Antwort: Bei ihnen brauchen Azubis nach der Berufsschule nicht mehr in den Betrieb kommen.

„Das macht einfach keinen Sinn“

Eine Ausbilderin sagte uns ganz offen: „Es macht einfach keinen Sinn. Bis die Azubis nach der Schule wieder im Betrieb sind und sich umgezogen haben, können wir sie heimschicken.“ In der Berufsschule, in der „ihre“ Azubis lernen, gibt es allerdings auch quasi keine Schultage unter fünf Unterrichtsstunden.

In einem anderen Ausbildungsbetrieb heißt es klar: Die Azubis müssen nach der Schule nicht in den Betrieb kommen – „egal, wie viele Stunden sie haben.“


Beim Blockunterricht sieht es auch so aus, wenn auch aus einem anderen Grund. Für ein Unternehmen macht es keinen Sinn, die Azubis oder dualen Studenten in den Betrieb zu bitten: „Sie sind während der Schul-Blöcke keinen Abteilungen zugeordnet.“ Die Betreuung ist also auf eine Vollzeit-Anwesenheit der Azubis ausgelegt.

In kurz: Es gibt also in der Ausbildungspraxis eine Trennung von Berufsschulzeit und Betriebszeit. Ihr müsst in der Regel also nicht nach der Berufsschule noch in den Betrieb. Es ist sogar so, dass im Chemie-Tarifvertrag zwei Tage frei („bezahlte Freistellung“) vorgesehen sind, damit ihr euch auf die Abschlussprüfungen vorbereiten könnt.

Tarifvertrag für die Ausbildung: Freie Tage zur Prüfungsvorbereitung

Manche Ausbildungsbetriebe der Chemie geben euch sogar noch mehr Zeit zur Prüfungsvorbereitung. Ein Unternehmen hat uns gesagt: „Unsere Azubis haben mehrere Wochen Prüfungsvorbereitung – aber vor Ort.“ Sprich: Die Azubis müssen nicht in die zugeteilten Abteilungen, sondern kommen zum Lernen in den Betrieb. „So können wir sie bei Fragen unterstützen.“

Wir denken: das ist ein super Support für einen erfolgreichen Start in den Beruf!

Lest auf jeden Fall hier die Top-Gründe für eine Ausbildung in der Chemie.

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