Ehrenamt - Möglichkeiten als Azubi
Das Ehrenamt hat viele Facetten. Den Senioren aus der Nachbarschaft helfen, Umweltverbände unterstützen, Kinder im Sportverein trainieren: Es gibt viele Möglichkeiten, eure Freizeit sinnvoll zu nutzen. Was müsst ihr wissen, wenn ihr euch engagieren wollt? Und welche Ehrenamt Möglichkeiten gibt es im Betrieb?
Ehrenamt Möglichkeiten im Betrieb
Ihr könnt euch in eurem Ausbildungsbetrieb als betrieblicher Ersthelfer, Brandschutzbeauftragte oder in der JAV engagieren und als ehrenamtliche Tätigkeit ausführen.
Ehrenamt als Ersthelfer
Um Ersthelfer im Betrieb zu werden, müsst ihr einen Lehrgang beim DRK, ASB, den Johannitern oder Maltesern absolvieren. Der Erste-Hilfe-Lehrgang besteht aus neun Unterrichtseinheiten, die jeweils 45 Minuten dauern. Außerdem müsst ihr alle 2 Jahre eine Fortbildung absolvieren, um Ersthelfer zu bleiben, das sogenannten Erste-Hilfe-Training. Das umfasst ebenfalls neun Einheiten. Ihr müsst für diese Kurse nichts bezahlen, werdet vom Arbeitgeber freigestellt und bekommt weiter euer Gehalt. Dieses Engagement ist ganz im Sinne eures Arbeitgebers, denn in jedem Betrieb muss es eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern geben.
Brandschutzbeauftragte
Wenn Erste Hilfe nichts für euch ist, könnt ihr euch zu Brandschutzfragen schulen lassen. Diese Kurse finden bei der DEKRA oder dem TÜV statt. Sie sind genau das Richtige für Chemie-Azubis, denn dafür ist ein Grundverständnis von Physik und Chemie sehr nützlich. Unter anderem lernt ihr, wie Feuer entstehen, sich ausbreiten – und natürlich, wie ihr sie löscht. Der Kurs muss alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden.
JAV
Oder ihr vertretet die Interessen eurer Mit-Azubis in der JAV. Die JAV ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung und setzt sich gemeinsam mit dem Betriebsrat für die Belegschaft ein.
Ehrenamt - Möglichkeiten in eurer Freizeit
Seid ihr mehrere Stunden pro Woche im Einsatz, zum Beispiel als Trainer in einem Verein oder im Tierschutz, gelten ähnliche Regeln wie bei einem Nebenjob: Ihr habt als Azubis eine Informationspflicht und müsst eurem Arbeitgeber das Ehrenamt mitteilen. Denn verbringt ihr damit zu viel Zeit, könnte es passieren, dass die Ziele der Ausbildung gefährdet werden. Und: Gerade in kleineren Betrieben können Einsätze für Ehrenämter, zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr, Lücken in die Personaldecke reißen. Schon allein deshalb ist es fair, mit eurem Arbeitgeber zu sprechen.
Freistellung für Ämter im öffentlichen Interesse
Denn wenn euer Ehrenamt im öffentlichen Interesse liegt – zum Beispiel im Rettungs- oder Katastrophendienst –, ist es möglich, dass ihr dafür freigestellt werdet. Die Bundesländer wollen Engagement so fördern.
In Rheinland-Pfalz gilt die Regel, dass ihr für Einsätze bis zu 12 Tage im Jahr freigestellt werden müsst – es sei denn, es liegen zwingende betriebliche Gründe vor, die dagegensprechen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn wirklich niemand anderes eure Arbeit erledigen kann.
Nicht immer Anspruch auf Lohnfortzahlung
Aber: Es kommt auf das Ehrenamt an, ob ihr während eurer Freistellung auch Anspruch auf eure Ausbildungsvergütung habt. Engagiert ihr euch zum Beispiel in der Jugendarbeit und fahrt ins Zeltlager, muss euer Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz keinen Lohn während eurer Freistellung zahlen. Ihr erhaltet aber vom Land etwas Geld für euren Verdienstausfall. Mehr darüber erfahrt ihr hier.