Azubis: Das dürft ihr an Karneval

Kategorie: Stories

So richtig jeck solltet ihr an Karneval nicht im Betrieb werden – denn auch an diesen Tagen gilt das Arbeitsrecht. Wir verraten euch, ob ihr euch verkleiden und Krawatten abschneiden dürft.

Die närrischen Tage stehen vor der Tür! Damit der Karneval am Arbeitsplatz kein Reinfall wird, haben wir hier ein paar Grundregeln für dich (Foto: Gratisograph, By Ryan McGuire, CC0)

Die närrischen Tage stehen vor der Tür! Damit der Karneval am Arbeitsplatz kein Reinfall wird, haben wir hier ein paar Grundregeln für dich (Foto: Gratisograph, By Ryan McGuire, CC0)

Es gibt vorweg leider eine schlechte Nachricht für alle Jecken: Die Karnevalstage sind keine Feiertage. In den meisten Unternehmen müsst ihr euch also Urlaub nehmen, wenn ihr feiern wollt.

Macht ihr euch einfach aus dem Staub zur nächsten Party, bleibt gleich ganz Zuhause oder feiert „krank“, obwohl ihr im Gruppenkostüm über den Rosenmontagszug wankt, verletzt ihr eure Pflicht – und riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.

Frei am Rosenmontag = freiwillige Sache

Manche Unternehmen geben ihren Angestellten zu Höhepunkten wie Weiberfastnacht oder Rosenmontag trotzdem frei. Das ist dann eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Und die wird er in der Regel auch so kommunizieren – à la: „Dieses Jahr ist frei oder früher Feierabend, aber für nächstes Jahr behalten wir uns eine andere Entscheidung vor.“

Ist eure Firma besonders närrisch engagiert, kann es tatsächlich sein, dass bestimmte Karnevalstage jedes Jahr frei sind und das sogar in den Arbeits- und Sozialregeln steht. Wie weit es bei euch im Betrieb geht, kann euch die Personalabteilung verraten.

Als Spongebob im Betrieb?!

Wenn ihr euch an Karneval verkleiden möchtet, solltet ihr euch vorab erkundigen, ob es dazu Regelungen in eurem Betrieb gibt. Müsst ihr zum Beispiel Berufskleidung tragen, dürft ihr die selbstverständlich nicht gegen euren Spongebob-Einteiler tauschen. (Aber hey, manche Berufskleidung ist Verkleidung; es gibt Leute, die sich als verrückte Chemiker kostümieren. An Karneval sind die Laboranten unter euch also sowieso jeck angezogen).

Gleiches gilt, wenn ihr Kundenkontakt habt: Euer Chef kann von euch erwarten, dass ihr euch auch an Karneval branchenüblich kleidet – und Kunden nicht als Schwammkopf gegenübertretet.

Denkt daran, dass Karneval unterschiedlich weit verbreitet ist. Wenn ihr mit Leuten aus einer anderen Region zu tun habt, können die eure rote Nase komisch finden – umso mehr gilt das für Kunden aus anderen Ländern.

Ist es erlaubt, sich zu kostümieren, solltet ihr auf eine passende Verkleidung achten. Sprich: Röcke, Hosen und Oberteile sollten nicht zu kurz sein und euer Kostüm an sich nicht geschmacklos oder eklig. Niemand will am Arbeitsplatz mit einem Kollegen im Kostüm „Hundehaufen“ zu tun haben. Denkt einfach zweimal nach.   

Der Chef entscheidet, ob gefeiert wird

Es gibt kein Recht, das am Arbeitsplatz gefeiert werden darf. Euer Chef entscheidet, ob er eine Betriebsparty erlaubt oder nicht.

Würde euer Vorstand beispielsweise festlegen, dass an Weiberfastnacht um 11:11 Uhr eine Party beginnt, dürft ihr euch ab diesem Zeitpunkt in Spongebob verwandeln. Auch Alkoholkonsum in Maßen ist dann rechtlich gesehen okay – es sei denn, die Regeln in eurem Unternehmen besagen etwas anderes.

Sekt ja oder nein?

Ist Alkoholkonsum auf dem Betriebsgelände verboten, müsst ihr auch an Rosenmontag die Finger davon lassen. Es kann aber sein, dass für den Tag Ausnahmeregeln gelten. Wenn ihr euch nicht sicher seid, wie das bei euch gehandhabt wird, fragt vorab nach. Eure Ausbilder wissen das.

Ist Alkohol erlaubt, ist nichts dagegen einzuwenden, dass ihr euch ein Glas gönnt. Aber denkt dran: Es kann ziemlich peinlich werden, wenn ihr mit einem Pegel abdreht und kann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Gerade jungen oder neuen Kollegen sind blöde Sprüche bei der nächsten Gelegenheit gewiss. Habt ihr in Feierlaune Kollegen vorschnell geduzt oder seid plötzlich geduzt worden, erfahrt ihr hier, wie ihr nach der Party damit umgeht. 

Übrigens: Ihr seid nicht dazu verpflichtet, an einer Betriebsfeier teilzunehmen. Wenn ihr Stimmungskiller-Vorwürfen entgehen wollt, überlegt euch, an den Karnevalstagen frei zu nehmen.

Schadenersatz wegen Weiberfastnacht 

An Weiberfastnacht sollten Frauen fragen, ob sie ihren Kollegen die Krawatte kürzen dürfen. Das Abschneiden von Schlipsen ist nämlich nur erlaubt, wenn eure „Opfer“ einverstanden sind.

Ansonsten müsst ihr damit rechnen, dass ihr zum Schadenersatz aufgefordert werdet. Zwar bedenken die meisten Herren, an Weiberfastnacht eine ältere Krawatte aus dem Schrank zu ziehen – darauf verlassen solltet ihr euch allerdings nicht.

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