Neben Berufsausbildungshilfe (BAB) können Azubis beispielsweise auch Wohngeld oder Bafög beantragen oder sich ihr Kindergeld direkt auszahlen lassen.
BAB
Müssen Auszubildende ihren Wohnort wechseln, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Wohnort entfernt ist, können sie BAB beantragen. Die BAB ist eine Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit und soll verhindern, dass Ausbildungschancen an der Realität scheitern. Unterstützt wird nur eine staatlich anerkannte betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung. Wer eine schulische Ausbildung wie beispielsweise zum Physiotherapeuten absolviert, hat keinen Anspruch auf BAB. Bezuschusst wird zudem nur die erste Ausbildung. Zudem müssen die Eltern unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Die BAB kann maximal 584 Euro im Monat betragen. Azubis, die diesen Zuschuss in Anspruch nehmen möchten, müssen einen Antrag bei der örtlichen Agentur für Arbeit stellen. Weitere Informationen sind hier zu finden.
Wohngeld
Haben Azubis keinen Anspruch auf BAB können sie bei der zuständigen Behörde Wohngeld beantragen, um ihre Miete zu finanzieren. Voraussetzung hierfür ist ein Ablehnungsbescheid für BAB und ein Nachweis, dass der bereits volljährige Azubi die Kosten für die eigene Wohnung selbst übernehmen muss. Mehr zum Thema Wohngeld gibt es hier.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Wer eine schulische Ausbildung macht, hat die Möglichkeit BAföG zu beantragen. Anders als bei Studenten muss der monatliche Zuschuss noch nicht einmal zurückgezahlt werden. Abhängig von der Schule und ob Azubis noch zu Hause wohnen oder nicht, wird eine Förderung von bis zu 670 Euro gezahlt. Wer BAföG in Anspruch nehmen möchte, muss einen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen. Hier sind die zuständigen Ämter für Rheinland-Pfalz zu finden. Weitere Informationen zu BAföG gibt es hier.
Kindergeld
Für Kinder unter 25 Jahren in Ausbildung erhalten Eltern Kindergeld. Azubis können dieses Geld von ihren Eltern einfordern bzw. es sich direkt auszahlen lassen, wenn die Eltern keinen Unterhalt bezahlen. Denn die 184 Euro (für die ersten beiden Kinder, 190 Euro für das dritte Kind, 215 Euro für jedes weitere Kind) sind dazu gedacht, die Ausbildung mitzufinanzieren. Bevor Azubis jedoch einen entsprechenden Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen, sollten sie zuerst mit ihren Eltern klären, ob sie das Kindergeld nicht einfach überweisen können. Mehr Informationen zum Kindergeld sind hier zu finden.